AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Time to Shine – Aufbereitung
Marcel Projahn
Maschhaupt 2
32549 Bad Oeynhausen
§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingungen
Inhalt dieser Geschäftsbedingungen ist das Reinigen, Pflegen und Aufbereiten von Fahrzeugen aller Art. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Angebot und Marcel Projahn nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:
§ 2 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
Bei Abholung des Fahrzeuges ist vor Ort zu bezahlen (in bar oder per Paypal)!
§ 3 Haftung und Garantie
Schäden die durch Marcel Projahn vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch unsachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug verursacht werden, übernimmt Marcel Projahn (außer § 3 Abs. b), c), d)).
Für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände oder Wertsachen wird keine Haftung übernommen.
Herr Marcel Projahn kann nicht für verursachte Lackschäden zur Verantwortung bzw. zu Schadensersatzansprüche herangezogen werden, welche Ihren Ursprung in vorgeschädigten Lacken haben, z.B. durch Lackabplatzer, Steinschlag, nicht fachgerecht verarbeitete Lacke, Nachlackierungen, Krater, usw. haben.
Marcel Projahn sorgt nicht für Ausgleich nach §4 Abs. b) bei beschädigten Bauteilen/Teilbereichen wie z.B. Antennen, Außenspiegeln, Einstiegsbereichen, Felgen, nicht fachgerecht angebrachtem Interieur und weiterem Zubehör, wenn keine eindeutige Schuld bei Herr Projahn nachzuweisen ist.
Für am Fahrzeug vorhandene Vorschäden welche durch die Bearbeitung durch Marcel Projahn am Fahrzeug vergrößert wurden wird die Haftung ausgeschlossen, siehe § 3 Abs. b), c), d).
Durch aggressive Chemikalien zur Behandlung von stark verschmutzten Innenausstattungen (Flecken und Vorschäden) kann es zu Farbverblassungen und Abweichungen kommen. Mögliche Schäden übernimmt der Kunde zu seiner Last mit Akzeptierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Falls fraglich ist, ob die Kundenzufriedenheit durch die Arbeit am Fahrzeug überhaupt erreicht werden kann, wird der Kunde im Beratungsgespräch, spätestens aber vor Beginn der Arbeit soweit absehbar, darüber informiert.
Motor- und Motorraumwäsche wird niemals durchgeführt! Lediglich ein reinigen der Sichbaren Oberflächen unter der Motorhaube, wird mittels Trockendampf und Tüchern durchgeführt.
Marcel Projahn behält sich eine Einschränkung der Reinigungsleistung vor, wenn sich im Fahrzeug feuchtigkeitsempfindliche Bauteile wie Alarmanlagen (Systeme zur Innenraumüberwachung), Mobilfunkgeräte, HiFi-Anlagen oder Zubehör befinden.
Es können keine Schadensersatzansprüche gegen Marcel Projahn geltend gemacht werden, wenn Herr Projahn nicht über Bauteile (siehe § 3 Abs. i)) außerhalb des Sichtbereichs im Vorfeld informiert wird.
Im Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation des Schadens zu erstellen.
Schäden sind unverzüglich durch den Kunden vor Ort bei Herr Marcel Projahn zu reklamieren.
Durch spätere Ereignisse (z.B. Bewegung des Fahrzeuges) eingetretene Schäden werden nicht anerkannt.
Falls die Felgen des Fahrzeuges demontiert bzw. montiert werden wird der Kunde darüber informiert, dass alle Felgen nach 50km Fahrt mit dem entsprechenden Drehmoment nachgezogen werden müssen.
Für Folgeschäden durch die Missachtung von § 3 Abs. n) wird keine Haftung übernommen.
Marcel Projahn haftet für selbst- und fremdverschuldete Schäden nur in der Unternehmensstätte.
§ 4 Reklamationen und Rückgaben
Das Nachbesserungsrecht im Bereich Fahrzeugaufbereitung & Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig durch Herr Marcel Projahn verursacht wurde und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.
Bei berechtigten Reklamationen hat Herr Projahn für einen angemessenen Ausgleich zu sorgen.
Reklamationen bzgl. der Fahrzeugaufbereitung sind umgehend vom Kunden anzuzeigen und müssen beispielsweise durch Bilder dokumentiert werden.
Durch spätere Ereignisse (Bewegung des Fahrzeuges) eingetretene Reklamationen werden nicht anerkannt.
§ 5 Formalitäten und schriftliche Absicherung
Der Kunde erkennt die allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. die vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen mit Abgabe des Fahrzeuges zum vereinbarten Termin an.
§ 6 Preisgestaltung
Zur Preisermittlung wird jedes Fahrzeug im Vorfeld vor Beginn der Aufbereitung besichtigt.
Endgültige Preise der zu erbringenden Leistungen werden vor Beginn der Arbeit festgelegt und an den Kunden kommuniziert.
Pauschalpreisvereinbarungen sind als Ausnahmenregelung anzusehen. Die Pauschalpreisvereinbarung verliert Ihre Gültigkeit bei der Abweichung des Ausgangszustand am besichtigten Fahrzeug.
Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung, bei der Abgabe zur Aufbereitung.
Bei Mehraufwand durch starke Verschmutzungen durch z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben usw. kann ein Aufpreis unabhängig von vorrausgegangenen Preisvereinbarungen geltend gemacht werden.
Mehraufwand werden dem Kunden in Form von 50,00€ pro Stunde in Rechnung gestellt.
§ 7 Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
Soweit keine anderweitigen, abweichenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen werden, haben die genannten allgemeinen Geschäftsbedingungen Ihre Gültigkeit.
Anderweitige Vereinbarungen, welche einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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